AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gschaider Metalltechnik GmbH

  1. Geltungsbereich:

Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Gschaider Metalltechnik GmbH. Abweichungen hiervon sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich anerkannt wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keinerlei Geltung.

 

  1. Angebot und Vertragsabschluss:

Angebote werden nur schriftlich erteilt. Preisangebote erlangen Verbindlichkeit, wenn dies ausdrücklich von der Gschaider Metalltechnik GmbH auf dem Angebot bestätigt wird. Die Annahme eines von der Gschaider Metalltechnik GmbH erstellten Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn das Angebot vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wird. Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.

  1. Preise:

Alle von der Gschaider Metalltechnik GmbH genannten oder vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise. Die Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig, ab dem Tag, dessen Datum das Angebot trägt. Über den bestehenden Leistungsumfang hinausgehende Lieferungen und Leistungen können von der Gschaider Metalltechnik GmbH gesondert in Rechnung gestellt werden. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart wurde, gelten die Preise ab dem Firmensitz der Gschaider Metalltechnik GmbH, exklusive Verpackung, Verladung, Versicherung und Transport. Sämtliche nicht vom Auftrag umfassten für die Erfüllung des Vertrages notwendigen zusätzlichen Leistungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu erbringen.

 

  1. Leistungsausführung:

Nutzung und Gefahr gehen ab Lieferung bzw. Abholung auf den Auftraggeber über. Ist Lieferung und Montage vereinbart, hat der Auftraggeber vor Ort auf seine Kosten eine entsprechende (Kraft-)Strom- und Wasserversorgung sicherzustellen und für die zur Leistungserbringung notwendigen Lade-, Lager- und Parkplätze zu sorgen. Bei Lieferung und Leistung vor Ort verpflichtet sich der Auftraggeber die ihn treffenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere die relevanten baurechtlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften und die Normen des Bauarbeiterkoordinationsgesetzes einzuhalten und uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

 

  1. Leistungsfristen und -termine:

Zur Ausführung der Leistung ist die Gschaider Metalltechnik GmbH frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.

Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die der Rechtssphäre der Gschaider Metalltechnik GmbH zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind dann vom Auftraggeber zu tragen, wenn die die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Rechtssphäre zuzurechnen sind. Für den Fall, dass eine Anzahlung Bedingung ist, tritt Fälligkeit der Lieferung bzw. Leistungserbringung nicht vor Erhalt dieser Anzahlung ein.

 

  1. Zeichnungen und Freigabe:

Die Ausführungszeichnungen werden allgemein von der Gschaider Metalltechnik GmbH angefertigt. Ein Exemplar wird zur unterschriftlichen Genehmigung dem Auftraggeber vorgelegt. Die Zeichnungen gelten als anerkannt, sofern sie nicht innerhalb von 7 Tagen zurückgesandt oder Gegenteiliges mitgeteilt wird.

 

  1. Übernahme:

Die erbrachte Leistung / Ware ist binnen 10 Tagen nach Bekanntgabe der Fertigstellung komplett abzunehmen. Die Gschaider Metalltechnik GmbH hat dem Auftraggeber den Übergabetermin zeitgerecht mitzuteilen; der Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei seinem Fernbleiben die Übergabe der erbrachten Leistungen als am vorgesehenen Übergabetermin, als erfolgt anzusehen ist; dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel verweigert.

 

  1. Verrechnung:

Bei Verrechnung nach Längenmaß wird die größte Länge zugrunde gelegt, dies sowohl bei schräg geschnittenen und ausgeklinkten Profilen als auch bei gebogenen Profilen, Handläufen und dgl. sowie bei Stiegen-, Balkon- und Schutzgeländern, Einfriedungen und dgl.. Bei Verrechnung eines Flächenmaßes wird stets das kleinste, die ausgeführte Fläche umschreibende Rechteck zugrunde gelegt. Die Verrechnung nach Masse erfolgt durch Wägung oder nach der theoretischen Konstruktionsmasse. Für Formstahl und Profile ist das Handelsgewicht, für Stahlblech und Bandstahl sind je mm der Materialdicke 8,0 kg/m. anzusetzen; die Walztoleranz ist jeweils enthalten.

 

  1. Zahlungen:

9.1.  Der Auftraggeber hat Teilzahlungen nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung über Verlangen der Gschaider Metalltechnik GmbH zu leisten.

9.2. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden ist die Rechnungssumme (Nettopreis zuzüglich jeweils gesetzlicher Mehrwertsteuer) binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

9.3.  Unberechtigte Skonto-Abzüge durch den Auftraggeber werden ausnahmslos nachgefordert.

9.4. Sofern keine Beteiligung an Baustellengemeinkosten zwischen dem Auftraggeber und der Gschaider Metalltechnik GmbH bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, werden unberechtigte Abzüge für etwaige Kosten ausnahmslos nachgefordert.

9.5. Zahlungen sind durch Überweisung in der in der Rechnung angegebenen Währung zu leisten. Als Zahlungstag gilt der Tag des Einlangens auf einem Konto der Gschaider Metalltechnik GmbH.

9.6. Ist der Auftraggeber mit seiner Zahlung oder sonstiger Erfüllung notwendiger Leistungen in Verzug, so kann die Gschaider Metalltechnik GmbH:

a) die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zur Leistung der rückständigen Zahlung oder sonstigen Leistungen aufschieben,

b) angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,

c) den gesamten noch offenen Kaufpreisrest fällig stellen (Terminverlust) und

d) eine Mahngebühr in Höhe von Euro 40,– sowie ab Fälligkeit Verzugszinsen von 8% p.a. verrechnen oder

e) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

 

  1. Eigentumsvorbehalt:

10.1. Bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen der Gschaider Metalltechnik GmbH aus allen gegenseitigen Rechtsgeschäften mit dem Auftraggeber bleibt die Ware Eigentum der Gschaider Metalltechnik GmbH. Der Auftraggeber hat den Kennzeichnungspflichten und sonstigen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber gehalten, auf das Eigentum der Gschaider Metalltechnik GmbH hinzuweisen und die Gschaider Metalltechnik GmbH unverzüglich zu verständigen.

10.2. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist die Gschaider Metalltechnik GmbH vom Auftraggeber unwiderruflich ermächtigt, die Ware, selbst wenn es mit einer unbeweglichen Sache fest verbunden ist, hiervon zu trennen und in unsere Gewahrsam zu verbringen. Zur Herausgabe der Ware ist die Gschaider Metalltechnik GmbH erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offenen Ansprüche inkl. der Kosten, der Trennung und Lagerung der Ware verpflichtet.

 

  1. Gewährleistung:

11.1.  Die Gewährleistung für unbewegliche Sachen beträgt 36 Monate.

11.2.  Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Abnahme, versteckte Mängel innerhalb von 7 Tagen ab Hervorkommen schriftlich bei sonstigem Gewährleistungsausschluss zu rügen.

11.3.  Bei berechtigter Mängelrüge kann die Gschaider Metalltechnik GmbH mangelhafte Teile davon ersetzen oder nachbessern. Ist eine Behebung nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist nach Wahl der Gschaider Metalltechnik GmbH angemessene Preisminderung zu gewähren.

11.4.  Wird eine Leistung aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen und sonstigen Spezifikationen des Auftraggeber angefertigt, so erstreckt sich die Haftung der Gschaider Metalltechnik GmbH nur auf die bedingungsgemäße Ausführung. Bei Verkauf gebrauchter Gegenstände sowie bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen und Umbauten leistet die Gschaider Metalltechnik GmbH keine Gewähr – dazu zählen auch behelfsmäßige Instandsetzungen.

11.5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien vom Auftraggeber oder dritter Seite beigestelltes Material, Anweisungen oder Montagearbeiten Dritter oder auf mangelhaften Bestand (wie mangelhaftes Mauerwerk etc.) zurückzuführen sind. Die Gschaider Metalltechnik GmbH haftet nicht für Beschädigungen durch Handlungen Dritter, atmosphärischer Entladungen, Überspannungen und chemischen Einflüsse. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

11.6. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne der Zustimmung der Gschaider Metalltechnik GmbH Änderungen oder Instandsetzungen am Liefergegenstand bzw. am Gewerk vorgenommen werden.

11.7.  Die Gewährleistung für geringfügige Abweichungen in Bezug auf Farben, Konstruktion oder Oberflächenbeschaffenheit, im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen, ist ausgeschlossen. Schutzanstriche halten drei Monate. Bei eloxierten und beschichteten, naturbelassenen und brünierten Materialien sind Unterschiede in den Farbnuancen nicht ausgeschlossen.

11.8. Die Gewährleistungsfristen für technische Zukaufteile, Beschläge, (elektr. Antriebe, Pneumatische und Hydraulische Teile) gelten nach den Fristen der Hersteller bzw. der Lieferanten.

 

  1. Schadenersatz:

Die Gschaider Metalltechnik GmbH haftet nur für verschuldete Schäden an alle dem Auftraggeber gehörigen Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat. Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Gschaider Metalltechnik GmbH vorliegt.

 

  1. Rücktritt:

13.1.  Sofern die Gschaider Metalltechnik GmbH durch grobes Verschulden trotz Nachfristsetzung in Lieferverzug geraten sollte, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

13.2.  Neben den Fällen des Punktes 9.6. ist die Gschaider Metalltechnik GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten:

a) wenn die Ausführung der Lieferung, der Beginn oder die Fortsetzung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird,

b) wenn sich der Auftraggeber bei Bedenken über seine Bonität weigert, Vorauszahlungen zu leisten oder vor Lieferung eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

13.3.  Falls über das Vermögen des Auftraggeber ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, kann die Gschaider Metalltechnik GmbH ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

13.4.  Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche hat die Gschaider Metalltechnik GmbH im Falle des Rücktritts Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Lieferung oder Leistung sowie der im Hinblick auf den Vertrag erbrachten Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hierdurch nur teilweise erfüllt wurde. Auch wenn keine Lieferung erfolgt ist, hat die Gschaider Metalltechnik GmbH jedenfalls Anspruch auf Ersatz der Kosten, die zu ihrer Vorbereitung getätigt wurden.

 

  1. Urheberrechte:

14.1.  Die Gschaider Metalltechnik GmbH behaltet sich sämtliche Rechte an den von ihr verwendeten Entwürfen, Angeboten, Projekten und den zugehörigen Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen vor. Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht von der Gschaider Metalltechnik GmbH stammen, vom Auftraggeber nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder an Dritte zugänglich gemacht werden. Sie sind der Gschaider Metalltechnik GmbH über Verlangen sofort zurückzustellen.

14.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Gschaider Metalltechnik GmbH gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben  werden, schad- und klaglos zu halten.

 

  1. Sonstige Bestimmungen:

15.1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Obertrum.

15.2. Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen der Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen vor. Rechtswirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Sie sind durch die Vereinbarung neuer, der rechtsunwirksamen Bestimmungen zu ersetzen.

15.3. Für alle wie immer gearteten Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart. Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

15.4. Weiters gelten die gültigen Ö-Normen sofern sie diesen AGB nicht wiedersprechen.

 

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